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Beitrag vom 30.04.2004
Bundesangestelltentarif gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
Anne Winkel
In seinem Urteil vom 29. April 2004 gibt das Bundesarbeitsgericht einem Kläger recht, der als "eingetragener Lebenspartner" die gleichen Ortszuschläge forderte wie seine "verheirateten" KollegInnen
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin, Bündnis 90/DIE Grünen, begrüßen das Grundsatzurteil, "mit dem Eingetragene Lebenspartnerschaften im Bundesangestelltentarif Eheleuten gleichgestellt werden". Denn "Gleichgeschlechtliche Lebenspartner übernehmen in vollem Umfang die gleichen Unterhaltspflichten wie Eheleute. Von daher ist es nur gerecht, dass sie auch gleiche Rechte erhalten". Das Urteil setzte Maßstäbe für noch offene Gesetzeslagen, wie etwa "die Anerkennung im öffentlichen Dienstrecht und im Steuerrecht". Des Weiteren ist die Urteilssprechung "ein Ansporn für den Gesetzgeber, bestehende Diskriminierungen bei der Lebenspartnerschaft zu beseitigen."
Geklagt hatte ein homosexueller Krankenpfleger. Er forderte den nach dem Bundesangestelltentarfif (BAT) vorgesehenen "Verheiratetenzuschlag". Bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Lebenspartnerschaft im August 2001, ließen der Remscheider Krankenpfleger und sein Freund ihre Partnerschaft eintragen. Dennoch blieb die Forderung an seinen Arbeitgeber nach einem Ortszuschlag zunächst erfolglos. "Nach Niederlagen in beiden Vorinstanzen erhielt der Krankenpfleger vor dem BAG nun Recht. Wie die Ehe, sei auch die Lebenspartnerschaft eine exklusive, auf Dauer angelegte und durch staatlichen Akt begründete Verantwortungsgemeinschaft, deren vorzeitige Auflösung einer gerichtlichen Entscheidung bedarf". Gemäß § 11 des Lebenspartnerschaftsgesetzes wird den Lebenspartnern der Status als Familienangehörige garantiert, daher sollte für Homosexuelle mit eingetragenen Partnerschaften die gleiche Rechtsgrundlage gelten wie für heterosexuelle Eheleute.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz finden Sie unter www.dejure.org/gesetze/LpartG
Eine Begrüßung des Urteils durch Bündnis 90/ Die Grünen ist nachzulesen unter www.gruene-fraktion.de
Gesetzestexte und Urteile des Bundesarbeitsgerichts sind abrufbar unter www.arbeitsrecht.de/index